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Ähnlich wie im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden die spanischen Energieversorger gesetzlich verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien zu festen Vergütungssätzen abzunehmen. Das königliche Dekret RD 661/2007 bietet eine stabile und sichere Kalkulationsbasis und sieht für Sonnenstrom folgende Regelung vor:

 

Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis maximal 100 kWp erhalten im Jahr 2008 eine Vergütung von 45,5134 Cent/kWh. Der Betrag reduziert sich um 0,5 Cent/kWh für Stromverkaufskosten. Der Tarif gilt für 25 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage. Die Vergütungssätze werden künftig einmal im Jahr auf Basis des spanischen Verbraucherpreisindex IPC angepasst. Die Investition ist daher inflationsgeschützt.

Voraussetzung für die Einspeisevergütung von derzeit ca. 45 Cent/kWh ist, dass der Solarpark bis zum 28.09.2008 fertig gestellt ist und die Betreibergesellschaften in das Register für Energieerzeuger (REPE) eingetragen sind.

 

Direkt zum Beteiligungsangebot Solarpark Tordesillas